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Kleine Zeitung 06.11.2007

 

Hilfe für die Einzelkämpfer

Projekt von AMS und Junger Wirtschaft soll Ein-Personen-Unternehmen zu Arbeitgebern machen und jungen Frauen Wege in qualifizierte Jobs ebnen.

 

Arbeitsmarktservice hilft

Einen doppelten Effekt soll das Qualifizierungsförderungsprogramm "Die erste Mitarbeiterin" erzielen, das Arbeitsmarktservice (AMS) und Junge Wirtschaft steiermarkweit initiiert haben. Damit will man Ein-Personen-Unternehmen (EPU), von denen es auch im Bezirk Feldbach viele gibt, wie Thomas Herbst-Url, Bezirksobmann der Jungen Wirtschaft, unterstreicht, beim ersten Wachstumsschritt unterstützen. Bei neu gegründeten Unternehmen sind die ersten Jahre sehr arbeitsintensiv.

 

Rechte Hand. Was oft fehle, sei die rechte Hand, weiß Marianne Suppan, Leiterin des Arbeitsmarktservice Feldbach. Die Auswahl gestalte sich schwierig. Dabei hilft das Programm. Auf der anderen Seite gibt man jungen Frauen die Chance zur Qualifizierung und auf einen Job, betonte Suppan bei der Präsentation in Gniebing. Denn das Projekt ist ausschließlich für Frauen ab 22 Jahren gedacht. Nach wie vor ist der niedrige Ausbildungsgrad Hauptmanko bei arbeitslosen Frauen.

 

Stiftung. Durchgeführt wird das Projekt von nowa - Zentrum für Ausbildungsmanagement und es läuft in Form einer Stiftung. Das AMS rekrutiert die Personen. Nowa besucht die interessierten Unternehmen und entwickelt ein Anforderungsprofil, welche Qualifikationen die benötigte Mitarbeiterin haben soll. Danach wird ein Ausbildungsplan erstellt.

 

Ausbildung. Die potenzielle neue Dienstnehmerin wird drei bis sechs Monate theoretisch (Schulungen) und praktisch (im Betrieb) ausgebildet. Der Beitrag, den das Unternehmen leistet, liegt bei 250 bis 300 Euro monatlich - je nachdem, ob es sich um Teil- oder Vollzeit handelt. Vor dem Einstieg ist ein zweiwöchiges Praktikum möglich - zum ersten Kennenlernen zwischen Unternehmer und potenzieller neuer Mitarbeiterin.

 

Ziel nach der Ausbildungsphase ist die Aufnahme eines Dienstverhältnisses. Josef Majcan, Leiter der Wirtschaftskammerregionalstelle Südost, forderte in diesem Zusammenhang, dass die Förderung des ersten Mitarbeiters (Wegfall der Lohnnebenkosten für ein Jahr) vom Gründungsakt losgelöst wird und nicht nur im ersten Jahr des Bestehens eines neuen Unternehmens gelten sollte.

HELMUT STEINER

 

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